Table of Contents
ToggleZutritts- u. Einlasskontrollen
Für Veranstaltungen gelten in der Regel entsprechende Veranstaltungs- oder Hausordnungen, die für die Besucher und Gäste verbindlich sind – daneben sind immer die grundlegenden rechtlichen Bestimmungen, wie…
- das Jugendschutzgesetz
- das Waffengesetz
- das Betäubungsmittelgesetz
- ggf. Ordnungsverfügungen der örtlichen Behörden
- und weitere
zu beachten.
Hier unterstützt das Team von Protection 4U mit seinem erfahrenen Team bei der Durchführung der entsprechenden Kontrollaufgaben während, und auch schon vor der Veranstaltung in der Planung und Abstimmung Ihrer persönlichen Wünsche und Anforderungen, ohne die rechtlichen Rahmenbedingungen aus den Augen zu verlieren.
Protection 4U unterstützt Sie beispielsweise bei…
- Alterskontrollen (beim Zutritt und auch während der Veranstaltung JuSchG)
- Eintrittskartenkontrolle
- VIP-Betreuung
- Personen- u. Taschenkontrollen (unerwünschte u./od. rechtlich verbotene Gegenstände; bspw. mitgebrachte Getränke, Waffen, Betäubungsmittel,…)
- Akkreditierung besonderer Gäste/Besucher (z.B. Presse, Sponsoren,…)
- Lenkung des Gäste-Zu- und Abflusses
Falls gewünscht und erforderlich können über uns gerne auch entsprechende Einlass-Gitter u.ä. angemietet werden – dies auch bundesweit und auch ohne einen direkten Auftrag für die Zutrittskontrolle.
Lesen Sie folgend weiter zu passenden Themen
Für eine unverbindliche Beratung oder weitere Informationen erreichen Sie uns unter
04822-3689855
Unter dem folgenden Link finden Sie weitere Kontaktmöglichkeiten:
Wir bieten bundesweit Miet-Zäune, -Gitter und -Absperrungen inkl. Anlieferung – auch ohne Sicherheitsauftrag an Protection 4U!
Lesen Sie mehr auf
-> Vermietung von Sicherheitstechnik, Kameratürmen, Absperrungen und Einzäunungen
Der obige Inhalt bezieht primär auf die Zutrittskontrollen auf Veranstaltungen u. ä.
Für die Kontrollen und den Empfang innerhalb eines Objektes, wie einem Verwaltungsgebäude, eines Hotels oder eines Lagerbereichs inkl. Zu- und Abfahrtkontrolle lesen Sie bitte unter dem folgenden Link den Bereich