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ToggleCity- und Centerstreifen
City- und Centerstreifen müssen differenziert betrachten werden, da die Rechtslagen sich in einigen Punkten unterscheiden und dürfen auch nicht unbedingt mit der Bestreifung von Veranstaltungsgeländen im Rahmen des Eventschutzes gesehen werden.
Grundsätzlich geht es bei diesen Streifen um die Einhaltung der (Haus-) Ordnung, bzw. um die Bestreifung eines definierten öffentlichen Bereichs (z.B. innerhalb einer Einkaufsstraße oder eines bestimmten Ortsgebiets aufgrund einer bestimmten Lage, die dies erforderlich macht (oft im Rahmen einer öffentlich-privaten Partnerschaft für einen kommunalen oder städtischen Auftraggeber)
Centerstreife
Centerstreifen sind beispielsweise tätig in Einkaufszentren verschiedener Art, wie typische Shopping-Malls und Städten, in Passagen, Ladenzeilen u.ä.
Hierbei stellen die von Protection 4U eingesetzten Sicherheitskräfte zu aller oberst die Sicherheit und Ordnung, insbesondere unter den Regularien der Hausordnung, sicher.
Innerhalb dieser Aufgabe wirken Sie deeskalierend und freundlich auf Besucher ein, die dieser Ordnung nicht nachkommen, andere Besucher stören oder belästigen. Abhängig vom Auftrag setzen die Mitarbeiter dann ggf. das Hausrecht durch.
Parallel dazu stehen die Mitarbeiter unseres Unternehmens Ihres Hauses für Informationen und Hilfestellungen zur Seite, ebenso wie sie im Notfall als schnell verfügbare Ersthelfer vor Ort sein können. Selbstverständlich steht unser Team dem Haus im Falle einer notwendigen Evakuierung oder der Einweisung von Hilf- und Rettungsmitteln tatkräftig unterstützend zur Seite.
Weitere Aufgabenbereiche können bspw. sein:
- Besetzen der Kundeninformation
- Betreuung der Gefahrenmeldeanlagen
- Auf- und Verschlussdienste
- Betreuung der Parkplatz-/-hauszufahrten
…um nur einige der Möglichkeiten zu nennen.
Citystreifen
Unsere Citystreifen sind außerhalb von Hausrechtsbereichen, also auf öffentlichem Grund aktiv.
Hier arbeitet Protection 4U entweder im Rahmen einer öffentlich-privaten Partnerschaft direkt im Auftrage einer Kommune, bzw. Stadt oder im Auftrage z.B. einer Gewerbegemeinschaft in enger Zusammenarbeit mit der jeweils zuständigen Kommune oder Stadt.
Die Aufgabenbereiche können hier sehr vielfältig sein.
Angefangen von einer Straftatenprävention durch Präsenz, Kontakt- und Informationspunkt für die Passanten hin zum Erkennen von Gefährdungen für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, für die dann offizielle Stellen wie z.B. Polizei, Ordnungsamt oder nach Maßgabe des Auftraggebers auch der jeweilige Bauhof oder die örtlichen Versorgungsunternehmen informiert und hinzugezogen werden, sofern nicht ein eigenes Intervenieren im Rahmen der Jedermannsrechte geboten ist.
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Ergänzend zu diesem Thema könnten für Sie auch unsere Leistungen im Bereich der
Verkehrslenkung u. Parkraumüberwachung
von Interesse sein.
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