Revierfahrten und die damit zusammenhängenden Alarmverfolgungen stellen einen wichtigen Aspekt im Sicherheitskonzept von unbeaufsichtigten Objekten dar, beispielsweise nach Betriebsschluss oder an Wochenenden und Feiertagen.
Obwohl die Revierstreifen eng mit der Alarmverfolgung zusammenhängen, sind je nach Konzept beide Bereiche separat zu betrachten und auch einzeln buchbar.
Revier- und Streifenfahrten
Unbeaufsichtigte Objekte, wie Betriebsgelände oder Baustellen nach Betriebsschluss aber auch Wohnhäuser während der Abwesenheit der Bewohner durch Urlaub, Krankausaufenthalt oder tageweise berufliche Abwesenheit bergen immer wieder die Gefahr von Sachbeschädigungen, Vandalismus, Einbruch oder Diebstahl aber auch die Gefahr durch „Alltagseinflüsse“, wie z.B. Sturmschäden, Leitungsbrüche etc.
Ein spätes Entdecken solcher Vorkommnisse birgt dir zusätzliche Gefahr weiterer sog. Einwirkungsschäden oder erschwert die Strafverfolgung – stellen Sie sich einfach mal einen Einbruch in Ihren Betrieb am Freitagabend vor: Ihre Betriebs- und Geschäftsräume sind danach bis zum Arbeitsbeginn am kommenden Montag für jeden geöffnet. Hinzukommen weitere Einwirkungsschäden durch das Eindringen von Regen, Schmutz und Wasser durch die von den Einbrechern geöffneten Türen oder Fenster, die nach deren Flucht üblicherweise nicht wieder ordnungsgemäß geschlossen werden…
Revierfahrten ermöglichen ein schnelles Reagieren auf solche Situationen mit vorher abgestimmten Verfahrensweisen, wie der Information an den Hausbesitzer, Hausmeister, dem technischen Dienst,…
Bei Straftaten ist es selbstredend, dass der Revierfahrer erforderliche Maßnahmen, wie die Alarmierung der Polizei, erste Sicherung von Einbruchspuren für die weitere Ermittlung und Verwertung durch die Polizei etc. vornimmt oder bei anderen Schadenereignissen mögliche Vorkehrungen zur Schadenminderung trifft.
Sollte z.B. nach einem Einbruch oder Sturmschaden ein Gebäude offen und nicht sofort wieder zu verschließen sein (z.B. nach einem Glasbruch), wird personell dafür Sorge getragen, dass dieser aktuell offene Zugang nicht unbewacht bleibt (siehe auch unten unter „Alarmverfolgung“)
Jeder Auftrag für diese Revierfahrten wird von der Häufigkeit, dem oder den Zeitfenstern, eventuell vorzunehmende Zusatzaufgaben, wie einem Schließdienst, mit dem Auftraggeber individuell besprochen und abgestimmt.
Alarmverfolgung
Sollte es zu einer Alarmauslösung in Ihrem Objekt kommen, sei es durch…
- Erkenntnisse unserer Revierfahrer
- Auslösen Ihrer Alarmanlage, ggf. mit Anschluss an eine Notrufleitstelle
- Auslösen Ihrer Brandmeldeanlage
- Beobachtung von Passanten
steht Ihnen unser Team für die weitere Verfolgung solcher Ereignisse für eine schnelle und kurzfristige Intervention Tag und Nacht zur Verfügung.
Hierbei begibt sich umgehend nach der Kenntnis dieser Alarmierung unser Interventionsteam zu Ihrem Objekt, erkundet die Situation und leitet entsprechende Schritte ein – im Idealfall mit der Rückmeldung „Fehlalarm“.
Sollte es jedoch zu relevanten Vorkommnissen kommen, leiten wir die entsprechenden Schritte ein (siehe auch oben unter „Revierfahrten“).
Weitere optionale Möglichkeiten wären hierbei z.B. bei abgeschlossenen Geländen oder Gebäuden Schlüssel bereitzuhalten oder Kenntnis über Ablageort und Zugang zu diesen zu haben und eintreffenden Polizeistreifen oder der Feuerwehr schnellstmöglich ungehinderten Zugang zum Ausführen Ihrer Arbeit zu gewähren.
Sollte es zu Situationen kommen, die eine längerfristige Bewachung des Objekt erfordern, beispielsweise nach dem Ausfall der Alarm- oder Brandmeldeanlage, Abschalten selbiger wegen Fehlalarmen aufgrund technischer Defekte, unverschlossene Zugänge o.ä., steht unser Team bereit, kurzfristig und spontan diese Aufgabe zu übernehmen, bis der Störfaktor behoben ist.
Übrigens:
Diese Einsätze werden in vielen Fällen im Rahmen der obligatorischen Schadenminderungspflicht durch Ihre Versicherung getragen, bzw. erstattet!